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Informationen zum Bildungsgutschein


Seit Januar 2003 werden Arbeitssuchende, die sich weiterbilden wollen oder eine Umschulung anstreben, von der Arbeitsagentur nicht mehr direkt in eine Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme vermittelt.

Der Arbeitsberater von der zuständigen Arbeitsagentur entscheidet in einem Beratungsgespräch, ob die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme notwendig ist, um die Eingliederungschancen des arbeitslosen Bildungswilligen zu verbessern.

Liegt diese Notwendigkeit vor, wird ein Bildungsgutschein für ein ganz spezielles Bildungsziel ausgestellt.

Der Besitzer kann den Bildungsgutschein bei einem zugelassenen Träger seiner Wahl für eine mit dem entsprechenden Bildungsziel zugelassene Maßnahme einlösen.

Ihr Bildungsgutschein kann selbstverständlich bei der ABU Potsdam-Mittelmark GmbH eingelöst werden.


Stichwort Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein beinhaltet:

  • die Qualifizierungsschwerpunkte,
  • die maximale Dauer des Lehrgangs,
  • den regionalen Geltungsbereich,
  • die Gültigkeitsdauer von 3 Monaten.
  • Er sichert die Übernahme der Lehrgangskosten in Höhe der im Rahmen des Anerkennungs-/Zulassungsverfahrens anerkannten Kosten durch der Arbeitsagentur.


Stichwort regionaler Geltungsbereich

Hierbei meint die Arbeitsagentur den sogenannten Tages-Pendel-Bereich. Nur in ganz bestimmten Fällen wird ein Kurs, der in einer anderen Region läuft, zugelassen.
 


Stichwort Gültigkeitsdauer von 3 Monaten

Man muß innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Sollte kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden werden, welches in diesem Zeitraum beginnt, wird gegebenenfalls von der Arbeitsagentur ein neuer Bildungsgutschein ausgehändigt.
 
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